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„Wir stehen zu unserem Wort“

Noch in dieser Woche wird in 1. Lesung der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes der Bundesregierung, in der öffentlichen Diskussion als „Heizungsgesetz“ tituliert, im Deutschen Bundestag beraten. Im Unterschied zum ersten Entwurf aus dem April dieses Jahres gibt es nun bereits einige wichtige Änderungen, wie Rita Hagl-Kehl betont:

„Der Einsatz der SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Wochen hat sich gelohnt: Holz darf auch künftig in Neu- und Altbau wie gewohnt zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die 65 %-Vorgabe für Erneuerbare Energien somit ausnahmslos. Zudem enthält der nun vorgelegte Entwurf viele weitere Anpassungen, die für Bürgerinnen und Bürger entlastend wirken werden.

In dem nun beginnenden parlamentarischen Verfahren – in der Öffentlichkeit wurde in den letzten Wochen zu häufig verkannt, dass sich der Bundestag als Gesetzgeber noch gar nicht offiziell mit dem Gesetzentwurf befasst hat – werden wir uns nun dafür einsetzen, dass bestehende Regelungslücken verbessert werden. Unser Ziel ist weiterhin, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Auf dem Weg dahin darf aber niemand überlastet werden, der sich aufgrund seiner individuellen Lebenslage einen Heizungstausch nicht leisten kann. Darum werden besonders die Ausnahmeregelungen, wie z.B. die Regelung zur 80-Jahres-Grenze, noch überarbeitet und plausibler gestaltet.“


© Rita Hagl-Kehl, MdB